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Grenzüberschreitende Freelancer26. Juli 20268 Min. Lesezeit

Zahlungsbedingungen für Freelancer mit Auslandskunden: Net 7/14, Anzahlung, Verzugszinsen

Net 30 bindet einen Monatsumsatz. So verhandelst du als Freelancer mit Auslandskunden kürzere Fristen, sinnvolle Anzahlungen und nutzt Verzugszinsen nach § 288 BGB für deine Liquidität.

von DUOLEXX

Du lieferst pünktlich, aber das Geld kommt drei, vier, manchmal sechs Wochen später als versprochen. „Net 30" klingt harmlos, bindet aber einen ganzen Monatsumsatz – und mit Auslandskunden kommen Zeitverschiebung, Währung und die Frage dazu, welches Recht im Ernstfall überhaupt gilt.

Die gute Nachricht: Zahlungsfristen sind Verhandlungssache, nicht Naturgesetz. Und für den Fall, dass jemand zu spät zahlt, gibt das Gesetz dir klare, bezifferbare Werkzeuge in die Hand – Verzugszinsen und eine Pauschale, die du nicht groß begründen musst.

Dieser Text zeigt dir konkrete Benchmarks für Zahlungsbedingungen als Freelancer mit Auslandskunden, wann sich eine Anzahlung lohnt, wie hoch Verzugszinsen 2026 wirklich sind und mit welchen Formulierungen du deine Liquidität schützt.

Welche Zahlungsfrist ist sinnvoll – Net 7, Net 14 oder Net 30?

Net X bedeutet: Der Rechnungsbetrag ist X Tage nach Rechnungsdatum (bzw. Rechnungszugang) fällig. „Net 30" heißt also 30 Tage Zahlungsziel.

Große Firmen setzen Net 30, 45 oder 60 gern als Standard – nicht weil es fair ist, sondern weil ihre Buchhaltung so getaktet ist. Als Solo-Freelancer trägst du bei langen Fristen faktisch einen zinslosen Kredit an deinen Kunden.

Praktische Benchmarks:

FristFür wen sinnvollWirkung auf deine Liquidität
Net 7Kleine Aufträge, neue Kunden, RetainerSehr gut – Geld fast sofort
Net 14Standard für die meisten FreelancerGut – planbarer Cashflow
Net 30Konzerne mit starrer BuchhaltungBelastend – ein Monatsumsatz gebunden
Net 45/60Nur mit Aufschlag akzeptierenRiskant – Zwischenfinanzierung nötig

Der rechtliche Rahmen hilft dir beim Argumentieren: Die EU-Zahlungsverzugsrichtlinie (2011/7/EU), die in allen EU-Mitgliedstaaten umgesetzt ist, sieht für Geschäfte zwischen Unternehmen ein Standard-Zahlungsziel von 30 Tagen vor. Vertraglich sind bis zu 60 Tage möglich, längere Fristen nur, wenn sie für den Gläubiger nicht „grob nachteilig" sind. Ein Zahlungsziel von 14 Tagen ist also weit innerhalb dessen, was europaweit als normal gilt – du forderst nichts Ungewöhnliches, sondern das untere Ende des Üblichen.

Eine 2023 vorgeschlagene EU-Zahlungsverzugsverordnung, die ein hartes 30-Tage-Limit einführen sollte, steckt Mitte 2026 weiterhin im Gesetzgebungsverfahren fest und ist nicht in Kraft. Rechne also weiter mit dem 60-Tage-Rahmen der Richtlinie.

Wie verhandle ich eine kürzere Frist durch?

  • Frag nach dem Zahlungslauf, nicht nach der Frist. Viele Firmen zahlen wöchentlich – dann ist Net 14 kein Problem, Net 30 aber Bequemlichkeit.
  • Koppel Net 30 an einen Aufschlag und Net 7 an ein kleines Skonto (z. B. 2 %). Kunden wählen oft die schnelle Variante.
  • Setz die Frist ab Rechnungszugang, nicht ab Projektende – sonst verschiebt sich alles durch Freigabeschleifen nach hinten.

Wann sollte ich eine Anzahlung verlangen – und wie hoch?

Eine Anzahlung ist eine Teilzahlung vor oder bei Projektstart. Sie ist bei Freelancern völlig üblich und dein stärkster Hebel gegen Zahlungsausfall, besonders bei Kunden im Ausland, die du nur schwer belangen könntest.

Gängige Praxis:

  • 30–50 % Anzahlung bei größeren oder mehrwöchigen Projekten – das deckt deinen Aufwand, falls der Kunde abspringt.
  • 100 % Vorkasse bei kleinen Erstaufträgen oder unbekannten Kunden.
  • Retainer/Vorauszahlung pro Monat bei laufenden Beauftragungen.

Beispiel: Bei einem 6.000-€-Projekt vereinbarst du 50 % (3.000 €) bei Start, den Rest bei Abnahme. Zahlt der Kunde die erste Rate nicht, hast du null Stunden investiert – dein Risiko ist praktisch neutralisiert.

Wie funktionieren Meilensteinzahlungen bei größeren Projekten?

Bei Meilensteinzahlungen teilst du ein Projekt in Etappen und stellst nach jeder eine Rechnung. So bekommst du fortlaufend Geld und musst nie mehr als eine Etappe vorfinanzieren.

Ein typischer Aufbau für ein Projekt über mehrere Wochen:

MeilensteinAnteilAuslöser
Start / Kickoff30 %Vertragsunterschrift
Zwischenstand30 %Freigabe des ersten Entwurfs
Abnahme40 %Lieferung des Endergebnisses

Wichtig: Definiere jeden Meilenstein an einem überprüfbaren Ereignis (Freigabe, Lieferung), nicht an einem vagen „wenn zufrieden". Und lege fest, dass die nächste Etappe erst nach Zahlungseingang der vorherigen beginnt – so wird jede verspätete Rate sofort sichtbar, statt sich am Projektende zu stapeln.

Welches Recht gilt bei Auslandskunden – und welche Verzugszinsen kann ich verlangen?

Das ist die Frage, die Freelancer am häufigsten unterschätzen. Ohne eine Rechtswahl im Vertrag bestimmt bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen die Rom-I-Verordnung (Art. 4), welches Recht gilt: mangels Vereinbarung das Recht des Staates, in dem der Dienstleister seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Für einen in Deutschland ansässigen Freelancer ist das in der Regel deutsches Recht – aber verlass dich nicht darauf, sondern schreib es ausdrücklich in den Vertrag. Bei einem US- oder UK-Kunden vermeidest du damit teuren Streit darüber, wessen Gerichte und wessen Zinssätze zählen.

Gilt deutsches Recht, hast du klare, bezifferbare Ansprüche bei verspäteter Zahlung:

Verzugszinsen (§ 288 BGB): Bei Geschäften zwischen Unternehmern (B2B) darfst du Basiszinssatz + 9 Prozentpunkte verlangen. Der Basiszinssatz wird halbjährlich von der Deutschen Bundesbank festgelegt.

StandBasiszinssatzVerzugszinsen B2BVerzugszinsen Verbraucher
ab 01.01.20261,27 %10,27 %6,27 %
ab 01.07.20261,52 %10,52 %6,52 %

40-Euro-Pauschale (§ 288 Abs. 5 BGB): Ist dein Kunde kein Verbraucher, kannst du zusätzlich zu den Zinsen eine Pauschale von 40 Euro verlangen – ohne jeden Nachweis konkreter Mahnkosten.

Wann Verzug eintritt (§ 286 BGB): Spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ist dein Kunde im B2B automatisch in Verzug – ohne Mahnung. Hast du eine kalendermäßig bestimmte Frist vereinbart (z. B. „zahlbar innerhalb von 14 Tagen"), tritt Verzug schon am Tag nach Fristablauf ein. Ab diesem Zeitpunkt laufen die Zinsen.

Wie berechne ich die Verzugszinsen konkret?

Die Formel:

> Rechnungsbetrag × Zinssatz × Verzugstage ÷ 365 = Verzugszinsen

Beispiel: 4.000 € offen, 20 Tage überfällig, B2B-Satz 10,52 %:

4.000 × 0,1052 × 20 ÷ 365 = 23,05 € Zinsen – plus 40 € Pauschale, macht 63,05 € zusätzlich zur Hauptforderung.

Der Betrag klingt klein, aber er ist psychologisch wirksam: Er signalisiert dem Kunden, dass Verspätung dokumentiert wird und einen Preis hat.

Wie formuliere ich faire Zahlungsbedingungen für Liquidität?

Der Angebots- oder Auftragsbestätigungstext sollte diese Punkte eindeutig regeln – kurz und in der Sprache, in der ihr verhandelt:

  • Zahlungsziel: „Zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum." (Fixe, kalendermäßige Frist statt „nach Erhalt".)
  • Anzahlung/Meilensteine: Höhe, Zeitpunkt und Auslöser jeder Rate.
  • Währung und Gebühren: In welcher Währung gezahlt wird und wer die Überweisungsgebühren trägt – bei internationalen Transfers vereinbare „Kosten zulasten des Auftraggebers", sonst schmälern SWIFT-Gebühren deinen Betrag.
  • Verzugsfolgen: Verweis auf gesetzliche Verzugszinsen und die 40-Euro-Pauschale.
  • Rechtswahl: Welches Recht und welcher Gerichtsstand gelten.

Checkliste vor dem Absenden jeder Rechnung ins Ausland:

  • [ ] Fällt eine Anzahlung an, die schon bezahlt sein müsste?
  • [ ] Ist das Zahlungsziel als konkretes Datum genannt?
  • [ ] Steht bei EU-B2B der Reverse-Charge-Hinweis und die USt-IdNr. des Kunden drauf?
  • [ ] Ist die Bankverbindung inkl. IBAN/BIC für internationale Zahlung korrekt?

> Hinweis: Dies ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Zinssätze ändern sich halbjährlich – den aktuellen Basiszinssatz veröffentlicht die Deutsche Bundesbank. Für deinen konkreten Vertrag, besonders bei Kunden außerhalb der EU, lohnt sich anwaltlicher Rat.

Fazit

Deine Liquidität entscheidet sich, bevor du eine Rechnung schreibst: mit einer kurzen, kalendermäßigen Frist (Net 7/14), einer Anzahlung von 30–50 % bei größeren Projekten und einer klaren Rechtswahl im Vertrag. Kommt es doch zum Verzug, steht dir im B2B ein bezifferbarer Anspruch zu – aktuell 10,52 % Zinsen plus 40 Euro. Der nächste praktische Schritt: Prüf den aktuellen Basiszinssatz bei der Deutschen Bundesbank und verankere Frist, Anzahlung und Verzugsfolgen fest in deinem nächsten Angebot.

Häufige Fragen

Was ist ein faires Zahlungsziel für Freelancer?
Net 14 gilt für die meisten Freelancer als fair und branchenüblich. Net 7 ist bei kleinen oder neuen Aufträgen angemessen, Net 30 solltest du nur bei zuverlässigen Großkunden – idealerweise mit Skonto- oder Aufschlagsregelung – akzeptieren.
Darf ich als Freelancer bei Auslandskunden Verzugszinsen verlangen?
Ja, sofern deutsches Recht auf den Vertrag anwendbar ist. Dann gelten im B2B seit 01.07.2026 10,52 % p. a. (Basiszinssatz 1,52 % + 9 Prozentpunkte) plus 40-Euro-Pauschale nach § 288 BGB. Lege die Rechtswahl im Vertrag fest, damit im Streitfall klar ist, welches Recht zählt.
Ab wann ist mein Kunde in Verzug?
Im Geschäftsverkehr spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung – ganz ohne Mahnung (§ 286 Abs. 3 BGB). Hast du eine feste Frist wie „14 Tage" vereinbart, beginnt der Verzug bereits am Tag nach deren Ablauf.
Wie hoch sollte die Anzahlung sein?
Bei größeren Projekten sind 30–50 % vor Beginn üblich. Bei kleinen Erstaufträgen mit unbekannten Kunden ist auch volle Vorkasse legitim. Die Anzahlung deckt deinen Aufwand ab, falls das Projekt platzt.
Muss ich auf Auslandsrechnungen Mehrwertsteuer ausweisen?
Bei B2B-Dienstleistungen an Unternehmen im EU-Ausland greift meist das Reverse-Charge-Verfahren: Du stellst netto ohne Umsatzsteuer, vermerkst die USt-IdNr. des Kunden und den Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers". Bei Privatkunden oder außerhalb der EU gelten abweichende Regeln – kläre das mit deiner Steuerberatung.

Offizielle Stellen & nächste Schritte

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