Reise mit nur einem Elternteil: Diese Länder verlangen eine Einverständniserklärung fürs Kind
Kroatien, Griechenland oder Südafrika – welche Länder bei der Reise mit nur einem Elternteil eine Einverständniserklärung verlangen, wo sie beglaubigt sein muss und was bei abweichendem Nachnamen zählt.
von DUOLEXX
Warum diese Frage so schwer zu beantworten ist
Sie fliegen mit Ihrem Kind allein in den Urlaub – der andere Elternteil bleibt zu Hause. Und plötzlich taucht die Frage auf: Braucht es dafür eine schriftliche Zustimmung? Und wenn ja, wo wird das überhaupt kontrolliert?
Das Verwirrende: Die meisten Ratgeber sagen „am besten immer eine Reisevollmacht mitnehmen" – ohne zu sagen, in welchen Ländern das wirklich verlangt wird und wo die Unterschrift zusätzlich beglaubigt sein muss. Genau diese Lücke schließt dieser Artikel.
Sie bekommen hier eine konkrete Länderliste, die Unterscheidung zwischen „empfohlen" und „Pflicht mit Beglaubigung" und eine ehrliche Einordnung, was bei abweichendem Nachnamen oder alleinigem Sorgerecht passiert. Wichtig vorab: Das ist eine allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung – die verbindliche Auskunft gibt immer die zuständige Auslandsvertretung des Ziellandes.
Welche Länder verlangen eine Einverständniserklärung für die Reise mit einem Elternteil?
Eine Einverständniserklärung (oft auch Reisevollmacht genannt) ist ein schriftliches Dokument, in dem der nicht mitreisende Elternteil bestätigt, dass das Kind mit dem anderen Elternteil ins Ausland reisen darf.
Ob sie an der Grenze verlangt wird, hängt stark vom Zielland ab. Innerhalb der EU gibt es dazu keine gemeinsame Regel – laut dem offiziellen EU-Portal Your Europe entscheidet jedes Land für sich, ob es ein solches Dokument sehen will. In der Praxis wird vor allem in diesen Ländern kontrolliert oder eine Vollmacht dringend empfohlen (Stand 2026, Quelle ADAC):
| Land | Vollmacht | Beglaubigung |
|---|---|---|
| Kroatien | empfohlen/verlangt | nein |
| Slowenien | empfohlen/verlangt | nein |
| Großbritannien | empfohlen/verlangt | nein |
| Griechenland | verlangt | ja, amtlich |
| Bosnien-Herzegowina | verlangt | ja, amtlich |
| Nordmazedonien | verlangt | ja, amtlich |
| Serbien | empfohlen | empfohlen |
| Südafrika | verlangt | ja, notariell (englisch) |
| USA, Kanada | dringend empfohlen | oft notariell |
In vielen anderen europäischen Reiseländern – etwa Spanien, Italien oder Frankreich – gibt es keine ausdrückliche Pflicht. Trotzdem kann die Grenzpolizei bei einem allein reisenden Elternteil nachfragen, gerade an Außengrenzen oder bei Flügen.
Kurz gesagt: Sicher „Pflicht mit Beglaubigung" ist es auf dem Balkan und in Griechenland; überall sonst gilt „kann verlangt werden".
Was bedeutet „beglaubigt" – und wer macht das?
Eine Beglaubigung bestätigt, dass die Unterschrift echt ist. Wichtig: Beglaubigt wird in der Regel nur die Unterschrift, nicht der Inhalt der Erklärung. Das Amt oder der Notar prüft also, dass Sie es waren, der unterschrieben hat – nicht, ob der Text rechtlich korrekt ist.
Wo geht das in Deutschland?
- Bürgeramt / Rathaus: beglaubigt Unterschriften in der Regel gegen eine kleine Gebühr.
- Notar: notarielle Beglaubigung, verbindlich auch für strengere Zielländer.
- Auslandsvertretung des Ziellandes: für manche Staaten die sicherste Variante.
Für einige Länder außerhalb der EU kann zusätzlich eine Apostille verlangt werden – eine internationale Echtheitsbestätigung, die je nach Bundesland etwa das Landgericht oder die Bezirksregierung ausstellt. Ob Ihr Zielland das braucht, klärt die zuständige Botschaft.
Was gilt für Südafrika – dem strengsten Fall?
Südafrika ist berüchtigt für seine strengen Einreiseregeln bei Kindern, weil das Land damit Kinderhandel eindämmen will. Reist ein Kind mit nur einem Elternteil ein, verlangt das südafrikanische Department of Home Affairs (DHA) neben dem Reisepass in der Regel:
- eine beglaubigte Zustimmungserklärung (Parental Consent Affidavit) des nicht mitreisenden Elternteils, auf Englisch,
- eine Geburtsurkunde, aus der beide Elternteile hervorgehen (in vollständiger Form),
- eine Kopie des Ausweises oder Passes des zustimmenden Elternteils.
Nach verbreiteten Airline- und Reiseinformationen darf die Erklärung bei der Einreise nicht älter als vier Monate sein und muss vor einem Notar, einer Behörde oder der südafrikanischen Botschaft unterschrieben werden. Weil sich diese Regeln immer wieder ändern, gilt hier besonders: den aktuellen Stand 2026 direkt beim Auswärtigen Amt und beim DHA prüfen, bevor Sie buchen.
Kurz gesagt: Für Südafrika kein Risiko eingehen – beglaubigte englische Erklärung, Geburtsurkunde und Ausweiskopie gehören ins Handgepäck.
Was gilt für USA, Kanada und andere Fernziele?
Weder die USA noch Kanada schreiben gesetzlich eine notarielle Zustimmung vor, um mit einem Kind einzureisen. Beide Grenzbehörden empfehlen sie aber ausdrücklich: Die kanadische Grenzbehörde CBSA weist darauf hin, dass ein (idealerweise notariell beglaubigtes) Schreiben die Wahrscheinlichkeit von Rückfragen deutlich senkt. Auch US-Behörden können bei allein reisenden Kindern nachfragen.
Strenger sind Länder wie Mexiko und Brasilien, die bei Reisen ohne beide Eltern eine notariell beglaubigte Zustimmung – teils mit Apostille – tatsächlich verlangen.
Für diese Ziele lohnt sich derselbe Reflex wie bei Südafrika: vorher die Botschaft des Ziellandes fragen, was genau erwartet wird.
Was passiert bei abweichendem Nachnamen?
Das ist in der Praxis der häufigste Auslöser für Nachfragen. Trägt das Kind einen anderen Nachnamen als der begleitende Elternteil, kann die Grenzkontrolle stutzig werden – etwa nach einer Scheidung, bei nicht verheirateten Eltern oder in Patchwork-Familien.
Zwei Dokumente entschärfen die Situation:
- Geburtsurkunde des Kindes: Sie belegt das Eltern-Kind-Verhältnis und den Namenszusammenhang.
- Bei alleinigem Sorgerecht: ein Nachweis des alleinigen Sorgerechts (z. B. Sorgerechtsbeschluss oder negative Sorgerechtsbescheinigung des Jugendamts). Wer allein sorgeberechtigt ist, braucht rechtlich nicht zwingend die Zustimmung des anderen Elternteils – sollte den Nachweis aber dabeihaben.
Kurz gesagt: Bei abweichendem Nachnamen immer die Geburtsurkunde mitnehmen, bei alleinigem Sorgerecht zusätzlich den Sorgerechtsnachweis.
Was ist mit Transitländern und der Airline?
Zwei oft übersehene Fallen:
Transit: Selbst wenn Start- und Zielland kein Dokument verlangen, kann ein Land, durch das Sie durchreisen oder umsteigen, eines sehen wollen. Das EU-Portal weist ausdrücklich darauf hin.
Airline: Fluggesellschaften haben eigene Vorgaben und teils eigene Formulare. Gerade bei allein reisenden Kindern oder Reisen mit nur einem Elternteil kann die Airline eine Einverständniserklärung verlangen, bevor sie Sie an Bord lässt – unabhängig von der Grenzkontrolle. Vor dem Abflug die Bedingungen der Airline prüfen.
Fazit
Ob Sie eine Einverständniserklärung brauchen, hängt vom Zielland ab: Auf dem Balkan und in Griechenland ist sie oft Pflicht und muss beglaubigt sein, Südafrika ist der strengste Fall, und in weiten Teilen der EU wird sie nur bei Bedarf kontrolliert – aber jederzeit nachgefragt. Der nächste praktische Schritt: Prüfen Sie für Ihr konkretes Ziel den aktuellen Stand 2026 bei der zuständigen Auslandsvertretung, und packen Sie bei abweichendem Nachnamen sicherheitshalber die Geburtsurkunde ein.
Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte erteilen das Auswärtige Amt und die Botschaft des jeweiligen Ziellandes.