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Vermieter mit intl. Mietern12. Juli 20267 Min. Lesezeit

Bonität ausländischer Mieter ohne Schufa prüfen: Zulässige Alternativen für Vermieter

Neu zugezogene Expats haben keinen Schufa-Score – ihre Bonität lässt sich trotzdem sauber prüfen. Welche Nachweise zulässig sind und wo die AGG-Grenze verläuft.

von DUOLEXX

Warum Expats keinen Schufa-Score haben – und was das für Sie bedeutet

Sie haben eine hervorragende Bewerbung auf dem Tisch: gut bezahlter Job, sympathischer Ersteindruck, alles passt. Nur eine Zeile fehlt – die Schufa-Auskunft. Der Mietinteressent ist erst vor drei Monaten aus Kanada, Indien oder Spanien nach Deutschland gezogen und hat schlicht noch keine Kredithistorie im Land.

Genau hier machen viele Vermieter zwei Fehler: Sie lehnen reflexartig ab oder sie fragen Dinge, die sie gar nicht fragen dürfen. Beides ist vermeidbar.

Dieser Artikel zeigt Ihnen, mit welchen konkreten Unterlagen Sie die Zahlungsfähigkeit eines internationalen Mieters genauso zuverlässig einschätzen wie mit einer Schufa – und wo die rechtliche Grenze zur Diskriminierung verläuft. Kurzer, ehrlicher Hinweis vorweg: Das hier ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Bei einem konkreten Streitfall ist die Antidiskriminierungsstelle des Bundes oder ein Fachanwalt für Mietrecht die richtige Adresse.

Was sagt eine Schufa-Auskunft überhaupt aus – und was ersetzt sie?

Eine Schufa-Bonitätsauskunft ist im Kern nur eines: ein statistischer Rückblick auf das bisherige Zahlungsverhalten einer Person in Deutschland. Sie sagt, ob es Negativeinträge (Mahnbescheide, Inkasso, eidesstattliche Versicherung) gibt. Sie sagt nichts über das aktuelle Einkommen aus.

Das ist die entscheidende Einsicht: Was Sie als Vermieter wirklich wissen wollen, ist nicht der Score, sondern die Antwort auf zwei Fragen – Kann diese Person die Miete zahlen? und Hat sie in der Vergangenheit zuverlässig gezahlt? Beides lässt sich auch ohne deutsche Auskunftei beantworten.

Definition: Bonitätsprüfung heißt, die Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit eines Mietinteressenten mit geeigneten Nachweisen einzuschätzen – die Schufa ist dafür nur ein möglicher Baustein, kein Muss.

Kurz gesagt: Die Schufa misst die Vergangenheit, das Einkommen misst die Zukunft – und die ist bei der Mietzahlung wichtiger.

Welche Alternativen zur Schufa sind zulässig und aussagekräftig?

Die folgenden Nachweise sind erprobt, rechtlich unbedenklich und in der Praxis mindestens so belastbar wie ein Score. Verlangen Sie eine sinnvolle Kombination – nicht alles auf einmal, aber mehr als ein einzelnes Dokument.

NachweisWas er belegtBesonders sinnvoll bei
ArbeitsvertragBeschäftigung, Gehalt, BefristungAngestellten Expats
Letzte 3 GehaltsabrechnungenTatsächliches Netto-EinkommenAllen Berufstätigen
ArbeitgeberbestätigungUngekündigtes ArbeitsverhältnisNeuen Verträgen ohne lange Historie
Bankreferenz / KontoauszügeLiquidität, regelmäßige EingängeSelbstständigen
Bürgschaft (Eltern/Arbeitgeber)Dritter haftet für die MieteJungen Fachkräften, Studierenden
Ausländische BonitätsauskunftZahlungshistorie im HerkunftslandKürzlich Zugezogenen

Der Einkommensnachweis: Ihr wichtigster Baustein

Ein unbefristeter Arbeitsvertrag zusammen mit den letzten drei Gehaltsabrechnungen ist der Goldstandard. Als grobe Orientierung gilt die verbreitete Faustregel, dass die Warmmiete etwa ein Drittel des Nettoeinkommens nicht überschreiten sollte. Bei einem befristeten Vertrag lohnt der Blick auf die Restlaufzeit im Verhältnis zur geplanten Mietdauer.

Die Bürgschaft: Absicherung durch Dritte

Bei jungen Fachkräften oder Entsandten übernimmt oft eine Elternbürgschaft oder – bei Konzernentsendungen – eine Arbeitgeberbürgschaft. Wichtig: Eine vom Vermieter verlangte Bürgschaft wird auf die Kaution angerechnet. Kaution und Bürgschaft zusammen dürfen drei Nettokaltmieten nicht überschreiten (§ 551 BGB). Nur wenn ein Dritter völlig unaufgefordert und freiwillig bürgt, entfällt diese Deckelung – darauf sollten Sie sich als Vermieter aber nicht kalkulierend verlassen.

Bonitätsauskünfte für internationale Mieter

Die Schufa ist nicht die einzige Auskunftei. Auch Creditreform Boniversum, CRIF (früher Bürgel/Deltavista) oder Infoscore bieten Bonitätsauskünfte an. Manche internationale Mieter können zudem eine Bonitätshistorie aus dem Herkunftsland beibringen (etwa einen Credit Report). Diese ist zwar nicht 1:1 mit deutschen Daten vergleichbar, liefert aber ein zusätzliches Indiz.

Kurz gesagt: Kombinieren Sie Einkommensnachweis und eine Absicherung – damit steht Ihre Prüfung auf zwei stabilen Beinen.

Welche Fragen darf ich stellen – und welche nicht?

Hier entscheidet sich, ob Ihre Prüfung sauber ist. Das AGG schützt den Zugang zu Wohnraum ausdrücklich (§ 2 Abs. 1 Nr. 8 AGG). Eine Benachteiligung wegen ethnischer Herkunft ist praktisch immer verboten – auch bei kleinen Beständen.

Zulässig sind Fragen zu:
- Einkommen und Arbeitsverhältnis
- einem laufenden, noch nicht abgeschlossenen Insolvenzverfahren
- früheren Mietschulden
- der Zahl der einziehenden Personen

Unzulässig – und rechtlich brisant – sind Fragen zu:
- Nationalität, Staatsangehörigkeit oder ethnischer Herkunft
- Religion oder Weltanschauung
- Familienplanung, Schwangerschaft
- Partei-, Vereins- oder Gewerkschaftsmitgliedschaft

Ein praktisches Beispiel: Sie dürfen fragen „Wie hoch ist Ihr monatliches Nettoeinkommen?". Sie dürfen nicht fragen „Aus welchem Land kommen Sie?" oder „Wie lange dürfen Sie überhaupt in Deutschland bleiben?". Wenn Sie einen befristeten Aufenthalt indirekt über die Vertragslaufzeit des Jobs erfassen, bleiben Sie auf der sicheren Seite.

Ein Detail zum Merken: Beantwortet ein Interessent eine unzulässige Frage falsch, hat das keine rechtlichen Folgen für ihn. Lügt er dagegen bei einer zulässigen Frage (etwa zum Einkommen), können Sie den Mietvertrag später wegen arglistiger Täuschung anfechten (§ 123 BGB).

Kurz gesagt: Fragen Sie nach dem Konto, nicht nach dem Pass.

Was riskiere ich, wenn ich einen ausländischen Bewerber ablehne?

Ablehnen dürfen Sie – aber aus dem richtigen Grund. Wenn ein abgelehnter Bewerber Indizien vorbringt, die auf eine Benachteiligung wegen der Herkunft hindeuten (etwa eine unbedachte E-Mail-Formulierung), kann er Schadensersatz und Entschädigung nach § 21 AGG verlangen. Diesen Anspruch muss er innerhalb von zwei Monaten geltend machen (§ 21 Abs. 5 AGG).

Es gibt eine Erleichterung für kleine Vermieter: Bei einem Wohnungsbestand von in der Regel weniger als 50 Einheiten wird ein besonderes Nähe- und Vertrauensverhältnis vermutet (§ 19 Abs. 5 AGG), sodass nicht jede Ungleichbehandlung greift. Aber: Die Diskriminierung wegen ethnischer Herkunft bleibt auch dann tabu. Verlassen Sie sich nicht auf die Ausnahme, sondern auf nachvollziehbare, wirtschaftliche Ablehnungsgründe.

Der beste Schutz ist Dokumentation: Wenn Sie jede Zusage und Absage an denselben, sachlichen Kriterien festmachen (Einkommen, Nachweislage, Belegungsdichte), ist der Vorwurf der Diskriminierung praktisch nicht haltbar.

Fazit

Ein fehlender Schufa-Score ist bei internationalen Mietern die Regel, kein Warnsignal – entscheidend ist die Zahlungsfähigkeit, und die belegen Arbeitsvertrag, drei Gehaltsnachweise, Bankreferenz und Bürgschaft mindestens so gut. Legen Sie für alle Bewerber dieselben sachlichen Kriterien fest, prüfen Sie das Einkommen statt der Herkunft, und halten Sie die aktuellen Grenzen (Kaution nach § 551 BGB, AGG-Vorgaben) im Blick. Ihr nächster praktischer Schritt: Erstellen Sie eine kurze, einheitliche Nachweis-Checkliste, die Sie jedem Interessenten identisch vorlegen – das ist zugleich Ihre beste Absicherung gegen Diskriminierungsvorwürfe.

FAQ

Darf ich von einem ausländischen Mieter überhaupt eine Schufa verlangen?
Verlangen dürfen Sie sie – aber Sie dürfen niemanden allein deshalb ablehnen, weil er als Neuzugezogener keine liefern kann. Bieten Sie ausdrücklich gleichwertige Alternativen wie Gehaltsnachweise oder eine Bürgschaft an.
Wie prüfe ich die Bonität eines Selbstständigen ohne festes Gehalt?
Bei Selbstständigen ersetzen die letzten Kontoauszüge, eine Bankreferenz und – falls vorhanden – der letzte Steuerbescheid oder eine BWA die Gehaltsabrechnungen. Regelmäßige, ausreichend hohe Eingänge sind das entscheidende Signal.
Ist eine höhere Kaution erlaubt, wenn der Mieter keine Schufa hat?
Nein. Die Obergrenze von drei Nettokaltmieten aus § 551 BGB gilt für alle Mieter gleich – der Migrationsstatus ändert daran nichts. Eine vom Vermieter verlangte Bürgschaft zählt zu dieser Grenze dazu.
Zählt eine ausländische Bonitätsauskunft in Deutschland?
Rechtlich verbindlich ist sie nicht, und die Systeme sind nicht direkt vergleichbar. Als ergänzendes Indiz neben Einkommensnachweisen ist sie aber durchaus brauchbar.
Muss ich einem abgelehnten Bewerber den Ablehnungsgrund nennen?
Grundsätzlich nein. Trotzdem ist es klug, intern sachliche Gründe zu dokumentieren – falls später der Vorwurf einer Benachteiligung im Raum steht.

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